Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, STAND AUGUST 2023
1.Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche anzufertigenden Tätowierungen von Mirjam Linde Ruiz (Miriline Tattoo Art)
2. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht tätowiert.
3.Vertrag zur Tätowierung/ Termin
In der Regel kommt der Vertrag zur Erstellung der Tätowierung (und damit einer vorher zu erstellenden Entwurfszeichnung) dadurch zustande, dass Mirjam dem Kunden einen verfügbaren Termin vorschlägt (Angebot) und der Termin anschließend durch den Kunden bestätigt wird (Annahme). Mit Leistung des Anzahlungsbetrages ist dieser Termin für beide Seiten bindend.
4. Vorlage/Entwurf
a. Die Erstellung eines zeichnerischen Entwurfs einer Tätowierung ist nicht kostenfrei. Sollte der Kunde den Vertrag nach Erhalt der Entwurfszeichnung kündigen, ist er nicht berechtigt, diese – auch nur in Teilen – von dritter Seite in eine Tätowierung überführen zu lassen oder sie sonst – egal in welches Medium- zu vervielfältigen oder sie vervielfältigen zu lassen.
b. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell angefertigten Entwurfes.
c. Bei einer Terminabsage behält Miriline Tattoo Art die Anzahlung in voller Höhe als Vergütung hierfür ein.
d. Außerdem behalten wir uns das Recht vor Motive/Kundenwünsche ohne weitere Begründung abzulehnen. Vorlagen, die vom Kunden mitgebracht werden, werden nie 1:1 übernommen, sondern zumindest leicht abgeändert und somit neu gezeichnet/überarbeitet.
5. Änderung Motivwunsch
a .Sollte der Kunde nach Vertragsschluss kleine Änderungswünsche haben, wie z.B. die Korrektur von Schreibfehlern bei Schriftzügen oder kleine Änderungen in farblicher oder gestalterischer Hinsicht wünscht, ändert dies an dem Bestand und dem Inhalt des Vertrags nichts.
b. Das Verlangen erheblicher Änderungen des Motivs (wie z.B. der Wunsch nach einem gänzlich anderen Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle) sind als Kündigung des Werkvertrags zu sehen, verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung, dessen Annahme in meinem freien Belieben liegt.
c. Besprochene Projekte sollten zum Tag des Termins auch so umgesetzt werden können. Kurzfristige Änderungen des vorbereiteten Tattoos bzgl. Größe, Position oder sogar des ganzen Motives sind mir unverzüglich mitzuteilen. Erhebliche Änderungen zum Termin sind unerwünscht und dürfen ohne Angabe von weiteren Gründen abgelehnt werden. Auch ggf. finanzielle Schwierigkeiten, muss der Kunde im Vorfeld kommunizieren. Situationen dieser Art zählen als nicht wahrgenommener Termin und werden dementsprechend behandelt ( Punkt 8)
6.Preise/ Bezahlung
a. Miriline Tattoo Art bietet nach eigenem Ermessen Festpreise oder Stundensätze an. Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, unterliegen naturgemäß nur Schätzungen. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die ich nicht vorherbestimmen können (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit), sodass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist. Bei größeren Projekten, die aus mehreren Folgeterminen bestehen, wird als Festpreis nur ein maximaler Preis pro Termin vereinbart, jedoch kein Gesamtpreis über alle Termine. Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach jedem Termin.
Einen Preisrahmen bekommt der Kunde vorher mitgeteilt.
b. Festpreise sowie Stundensätze sind sowohl für den Kunden als auch für den Artist bindend.
c. Bei Stundenpreisen wird die gesamte Arbeitszeit abzgl. der notwendigen Pausen berechnet. Dies beinhaltet auch das Anpassen eines Motives nach Kundenwunsch sowie das Aufbringen der Vorlage (Stencil) auf die Haut. Vom Kunden unnötigerweise abgehaltene Pausenzeiten wie z.B. mehrfache Raucherpausen, Telefonieren etc., gelten als Arbeitszeit des Artists und sind ebenso zu entrichten.
d. Eventuelle Verzögerungen durch den Tätowierer, die den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen, werden am Ende der Sitzung durch ein vom Artist festgelegtes Abrunden der Gesamtzeit abgezogen.
e. Wünscht der Kunde Änderungen an der vereinbarten Arbeit und wurde ein Festpreis vereinbart, so steht es Miriline Tattoo Art frei einen neuen Preis dafür festzulegen. Dem Kunden steht es frei diesen Preis zu akzeptieren oder von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur unter Einhaltung von Punkt 5 möglich.
f. Endpreise sind nicht verhandelbar!
g. Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden Termins in voller Höhe in bar.
7.Anzahlung
a.Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Diese dient zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins. Sie ist an den Kunden nur zurückzuerstatten, wenn entweder:
- eine Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Krankheit (dies ist mit einer Krankmeldung zu belegen) oder
- der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat
b. Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt ausschließlich in Form eines frei übertragbaren Gutscheines. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nicht möglich, sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer/ besonders aufwändiger Entwurf der Tätowierung begonnen oder erstellt wurde.
c. Sollte ich aus Kulanz einer Barauszahlung/Rücküberweisung der Anzahlung zustimmen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% fällig. Diese wird direkt vom zu erstattenden Betrag abgezogen. Die Genehmigung einer solchen Sonderregelung liegt vollumfänglich bei Miriline Tattoo Art.
d. Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung beim letzten Termin verrechnet.
e. Wird ein Termin fristgerecht (3 Werktage vorher oder mit Krankmeldung) verschoben bleibt die Anzahlung bestehen und wird für den Ersatztermin verwendet.
8. Nichterscheinen/ Verspätung
a. Die Terminkaution verfällt und wird somit vom Artist einbehalten, wenn der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder per Email abzusagen. Dabei verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin und bereits vereinbarte Folgetermine. Dies gilt insbesondere auch für Nachstechtermine. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage ohne triftigen Grund verfällt der Anspruch auf einen kostenfreien Nachstechtermin.
b. Unverschuldete bzw. unvorhersehbare Gründe wie Krankheit müssen durch ein Attest belegt werden können.
c. Erscheint der Kunde zu spät zum vereinbarten Termin, wird ihm die Arbeitszeit trotzdem ab der vereinbarten Uhrzeit in Rechnung gestellt. Der Artist trifft in dieser Zeit dann andere Vorbereitungen, die auch sonst zur Arbeitszeit zählen und dafür sorgen, dass zügig gearbeitet werden kann, sobald der Kunde dann anwesend ist (Aufbau Arbeitsplatz, soweit möglich Vorbereitung des Stencils,…).
- Gutscheine
a. Von mir ausgegebene Gutscheine sind nicht frei übertragbar.
b. Alle Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren.
c. Auch bei Gutscheinen behalten wir uns das Recht vor, die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn z.B. die Voraussetzungen von Punkt 11 nicht vorliegen oder das gewünschte Motiv von uns nicht gestochen wird/werden kann. In letzterem Fall werden wir uns bemühen, ein Motiv zu finden, mit dem sich beide Parteien einig sind. Dennoch ist ein Gutschein kein Garant für einen Termin.
d. Gutscheine werden niemals ausbezahlt und können nur im Ganzen verrechnet werden.
e. Ein Weiterverkauf der Gutscheine in jeglicher Form ist untersagt.
10. Terminverlegung
a. Terminverlegungen sind immer persönlich oder telefonisch möglich, zur Not auch per Online-Chat oder Email, wenn ein persönlicher Besuch nicht möglich ist. Mehrmaliges Verschieben von Terminen ist ausdrücklich NICHT möglich.
b. Wird dabei ein Ersatztermin vereinbart hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
c. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.
d. In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
e. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
- Zustand des Kunden
a. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere:
• Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation
• die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Koffein, Blutverdünner, Anti Depressiva, Kortison etc
• die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
• Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren, beispielsweise HIV, Hepatitis oder Epilepsie
• eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel
• ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden
• ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht
• Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin
b. Bei Zuwiderhandeln/Verschweigen darf die Sitzung ohne Angabe von weiteren Gründen abgebrochen werden.
c. Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
d. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dies oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat und wird so behandelt. Für nachteilige Folgen durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben können wir keine Haftung übernehmen.
e. Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage des Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat und wird so behandelt.
- Cover Up/ Vorbehandelte Haut/ Narben
a. Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird.
b. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch zu nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut, sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.
c. Bei CoverUps kann es zu einem höheren Zeitaufwand kommen als ursprünglich angedacht. Der dadurch entstehende Mehraufwand ist vom Kunden entsprechend dem vereinbarten Preis pro Stunde zu tragen.
d. Nachstecharbeiten im Sinne von Ziffer 13 sind bei CoverUps stets gesondert vergütungspflichtig.
e. Wenn auf der zu tätowierenden Hautstelle im Vorfeld eine Laserbehandlung stattgefunden hat, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden. Auch in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachstecharbeiten.
- Nachstecharbeiten
a. Die Preise verstehen sich bei Tätowierungen inklusive Nachstecharbeiten. Unter Nachstecharbeiten sind im üblichen Rahmen erforderliche und notwendige Anpassungen nach Abheilung der Tätowierung zu verstehen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist. Ob Nachstecharbeiten notwendig sind, hängt individuell vom Kunden, insbesondere von dessen Hauteigenschaften und/oder der Farbaufnahmefähigkeit der Haut ab.
b. Die Termine für Nachstecharbeiten sind innerhalb von 3 Monaten nach dem letzten Tag der Leistungserbringung einzufordern, andernfalls sind die Nachstecharbeiten gesondert vergütungspflichtig.
c. Wird der vereinbarte Termin zu den Nachstecharbeiten durch den Kunden grundlos und/oder ohne fristgerechte Absage (72 Stunden bzw. drei Werktage vor dem vereinbarten Termin) nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf kostenfreie Nachstecharbeiten. - Nachstecharbeiten, die auf einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers beruhen, sind im Rahmen der Nacherfüllung unentgeltlich. Nachstecharbeiten, die aufgrund unsachgemäßer Pflege durch den Kunden oder Missachtung von Punkt 11 anfallen sind gesondert vergütungspflichtig. Auch bei Einnahme von Anti Depressiva, Kortison und anderen Medikamenten kann es beim Abheilungsprozess zu Komplikationen, Verzögerungen und Farbverlusten kommen. Die Einschätzung und Entscheidung, ob ein Nachstechen sinnvoll und nötig ist obliegt dem fachkundigen Urteil von Miriline Tattoo Art und ist ggf. gesondert vergütungspflichtig.
e. Das Nachstechen ist einmal kostenfrei, jedes weitere Mal liegt nicht an unsachgemäßem Arbeiten des Artists oder schlechtem Heilvorgang und obliegt somit nicht mehr der Sorgfaltspflicht des Artists. Es fallen somit die normalen Kosten an.
f. Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffern 10 zur Terminabsage sowie der Ziffer 11.
14. Orthografische Richtigkeit / Einwilligung ins Motiv
a. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die korrekte Schreibweise und Rechtschreibung aufweist.
b. Zu Beginn der Tätowierung wird idR. durch den Artist eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genau in Augenschein und prüft ggf. auf eventuelle Fehler insbesondere bei Schriften und Zahlen.
c. Der Artist übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von vom Kunden übersetzten Sprachen oder römischen Daten, Punktschrift, Blindenschrift oder andere Glyphen wie Runen oder dergleichen.
d. Fehler oder Änderungswünsche teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Sitzung mit. Mit Beginn der Arbeit willigt der Kunde in die Positionierung, den Inhalt der Arbeit und das Motiv ein.
- Mögliche Komplikationen
a. Für Komplikationen, welche außerhalb meiner Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen – sogenannte Blowouts, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen.
b. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen oder der Pflegeanleitung beruhen.
c. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
d. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
- Recht am Bild (Dritter)
a. Ich kann und werde nicht überprüfen, ob eine mir vom Kunden überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde versichert gegenüber Miriline Tattoo Art, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.
b. Miriline Tattoo Art behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Vorlagen mehrfach zu verwenden.
- Kundenbilder
a. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt. Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, sowie Weiterverarbeitung jeglicher Art zB zu Werbezwecken, für Print- und Onlinemedien.
b.Wünscht der Kunde ausdrücklich keine persönliche Nennung zB durch Verlinkung auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram, so teilt er das Miriline Tattoo Art bei Erstellung des Fotos mit.
- Haftung persönlicher Gegenstände
Ich hafte nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt. Ich weise darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
- Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass
a) das Tätowieren mit Schmerzen verbunden ist;
b) eine Tätowierung hinsichtlich der Farbgestaltung, insbesondere auf Grund der individuellen Beschaffenheit der Haut des Kunden, von der abgestimmten Motivvorlage abweichen kann
c) das Motiv beim Heilungsprozess verlaufen kann
d) die natürliche Hautalterung das Ergebnis nachträglich beeinflussen kann.
Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Der Kunde willigt in den vereinbarten Eingriff und die damit stattfindende Verletzung der Unversehrtheit des Körpers ein. Der Eingriff wurde auf eigenen Wunsch des Kunden freiwillig vorgenommen.
- Rechte und Pflichten für Kunden und Tätowierer
a. Das Studio sowie der Artist haben sich zum Termin in einwandfreiem hygienischen Zustand zu befinden. Sollte der Kunde sich unwohl oder unsicher fühlen bzgl. Hygiene oder anderer Gründe, die das Studio und/oder den Artist betreffen, steht es ihm frei dies umgehend zu äußern und den Termin ggf. zu verschieben oder abzusagen. Eine solche Situation muss jedoch in jedem Fall belegbar und nachvollziehbar sein. Hinterlegte Kautionen verfallen beim Verlassen des Studios, wenn kein Ersatztermin vereinbart wurde. Bereits geleistete Arbeitszeit ist in jedem Fall zu zahlen.
b. Der Artist hat sich nicht um das leibliche Wohl des Kunden zu kümmern. Es steht dem Studio frei, Getränke wie Wasser oder Cola bzw. Süßigkeiten zur Verfügung zu stellen. Weitere Verpflegung wie Essen oder andere Genussmittel sind vom Kunden mitzubringen, und außerhalb des Behandlungsbereiches zu verzehren.
c. Der Artist ist nicht dazu verpflichtet Arbeiten von anderen Tätowierern zu vervollständigen, zu verbessern oder gar nachzustechen. Im Studio werden idR nur eigene Motive gestochen, individuelle Arbeiten, die dem Artist die Möglichkeit geben so zu arbeiten, wie er es am besten kann, ohne sich an der „Federführung“ eines Anderen orientieren zu müssen!
- Hausrecht/ Abmahnung
a. Sollte ein Kunde/Interessent/Kursteilnehmer nicht in der Lage sein oder es verweigern sich nach den normalen Gepflogenheiten zu verhalten, steht es dem Artist/Seminarleiter frei diese Person aus dem Studio zu entfernen /entfernen zu lassen. Der Artist hat im Studio das alleinige Hausrecht – die Entscheidung zu einer solch drastischen Maßnahme (Rauswurf) obliegt dem persönlichen Empfinden des Artists, sowie die Wahl der dazu nötigen Mittel zB. zur Verteidigung.
b. Sollten Anfragen (Email/Telefon) nicht nach den Regeln des Anstandes und gegenseitigen Respekts erfolgen und/oder unhöflich sein, Anfeindungen enthalten oder gar böswilliger Natur sein, sowie ungerechtfertigte Bewertungen auf öffentlich einsehbaren Plattformen wie Facebook, Google o.ä. hinterlassen werden, steht es dem Studio frei rechtlich per Abmahnung dagegen vorzugehen.
c. Bewertungsprofile/-plattformen sollten ausschließlich dazu genutzt werden, sachliche und wahrheitsgemäße Informationen über das Studio / den Artist für andere zu hinterlassen, nicht um seinen Unmut über abgelehnte Projekte oder scheinbar unfreundliche Emails kund zu tun.
d. Grobes Fehlverhalten zieht rechtliche Kosequenzen nach sich und wird ggf. auch zur Anzeige gebracht.
22. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall soll anstelle der nichtigen, nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zur Anwendung kommen, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt, sofern diese AGB eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten. Weicht Miriline Tattoo Art – zu Gunsten des Kunden – von Bestimmungen der AGB ab, geschieht dies aus Kulanz. Es besteht kein Anspruch für andere Kunden auf eine solche Sonderregelung, da solche Entscheidungen im Einzelfall und nach eingenen moralischen Grundsätzen getroffen werden. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch steht.